Das sind Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 September 2019ARAG Experten über die neuen Rechte von Urlaubern
Die Herbstferien stehen vor der Tür. Bei diesen eher kurzen Auszeiten greifen viele Urlaubswillige gerne zu Pauschalreisen. Wenn zwei Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel oder Mietwagen) gebündelt werden oder eine solche Reiseleistung bereits im Vorfeld der Reise mit einer touristischen Leistung (Konzertkarte, Ausflug, Wellnessbehandlung u.a.) gebucht wird und diese mindestens 25 Prozent des Gesamtwertes der Reise ausmacht, liegt eine sogenannte Pauschalreise vor. Warum das wichtig ist? Die Pauschalreise ist gut abgesichert: Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprüche wie etwa eine Minderung oder Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Für Individualreisende ist die Durchsetzung ihrer Rechte oft weniger einfach. Weil aber immer mehr Menschen ihre Urlaubsreisen individuell online zusammenstellen, gilt seit dem vergangenen Jahr ein neues Reiserecht. ARAG Experten nennen die wichtigsten Punkte.