Achtung, Verjährungsfrist: Sylvester verpufft Ihr Geld!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 September 2019Am Stichtag 31. Dezember enden rechtliche Ansprüche aus 2016. Die DIAGONAL Gruppe weiß, wie sich Gläubiger ihr Geld zurückholen.
(Buchholz, 25.09.2019) - Verlustrisiko durch Verjährungsfrist! Die DIAGONAL Gruppe ist Spezialist für außergerichtliches Mengeninkasso und rettet Gläubigern die Forderungen. Zum Jahreswechsel lösen sich nicht nur die Feuerwerkskörper in Rauch auf. Es verpuffen zehntausende Zahlungsansprüche. Die gesetzliche Verjährungsfrist für finanzielle Forderungen beträgt drei Jahre (nach § 195 BGB).
"Am 31. Dezember 2019 verjähren alle Forderungen aus dem Jahr 2016. Deshalb sollten Gläubiger ihren Anspruch gegenüber einem Schuldner rechtzeitig geltend machen. Die DIAGONAL Gruppe spart Auftraggebern durch langjährige Kompetenz Zeit, Geld und Nerven", macht Geschäftsführer Philipp Kadel allen Gläubigern Mut, das Geld nicht zu verschenken.