GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung mit der steuerlichen Berücksichtigung einer ausgefallenen Kapitalforderung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 18 March 2019GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung mit der steuerlichen Berücksichtigung einer ausgefallenen Kapitalforderung
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung kann als Verlust in der privaten Vermögenssphäre steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (Az.: VIII R 13/15).
Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 24. Oktober 2017 entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung steuerlich als Verlust geltend gemacht werden kann. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Finanzbehörden trotz der BFH-Entscheidung häufig schwertun, Verluste steuerlich anzuerkennen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.