R+V24: Unfall beim Rückwärtsfahren - wer hat Schuld?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 13 November 2019
Wiesbaden, 13. November 2019. Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke - doch was ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten Fällen mindestens eine Teilschuld zugesprochen. "Bei Unfällen in der Rückwärtsbewegung gilt nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden - bei Unfällen spricht daher der Anscheinsbeweis zunächst gegen ihn", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der R+V24-Versicherung. "Das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen Verkehrsteilnehmer muss eine mögliche Mitschuld erst nachgewiesen werden."