BFH stärkt Steuervergünstigung beim Verkauf selbstgenutzter Wohnungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 November 2019BFH stärkt Steuervergünstigung beim Verkauf selbstgenutzter Wohnungen
Der Bundesfinanzhof hat den Verkauf selbstgenutzter Immobilien, die kurzfristig vermietet waren, mit Urteil vom 3. September 2019 erleichtert (Az.: IX R 10/19).
Wird eine Immobilie vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss die Wertsteigerung versteuert werden. Anders verhält es sich bei selbstgenutzten Immobilien. Hier fällt auch nach kürzerer Nutzung keine Steuer an, wenn die Wohnung vom Erwerb bis zum Verkauf selbst genutzt wurde oder wenn sie im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.