Weiterbildung jetzt steuerbefreit
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 21 April 2020
Technische Entwicklungen schreiten in einem rasanten Tempo voran und die Corona-Krise beschleunigt die Ausbreitung der digitalen Kommunikation und digitaler Arbeitsprozesse zusätzlich. Um am Puls der Zeit und als Arbeitnehmer weiterhin attraktiv zu bleiben, ist lebenslanges lernen unerlässlich.
Finanzieren Arbeitgeber neuerdings Weiterbildungen für Mitarbeiter, die keinen Bezug zu deren Arbeitsplatz haben, aber dennoch deren allgemeine Beschäftigungsfähigkeit verbessern, so müssen Arbeitnehmer die Kosten des Arbeitgebers nicht mehr als Arbeitslohn versteuern. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 ist die Neuregelung am 1.1.2020 in Kraft getreten, gilt aber rückwirkend bereits ab dem 1.1.2019.