ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 February 2020Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Anspruch auf Öffnungszeiten einer Kita +++
Kinder im Alter von einem bis drei Jahren haben keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, die auch zu bestimmten Randzeiten geöffnet ist. Der Träger der Tagesstätte ist auch nicht verpflichtet, die Kapazität einer bestimmten Tageseinrichtung mit erweiterten Betreuungszeiten zu erhöhen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 12 B 1324/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie den aktuellen Beschluss des OVG.