Corona-Sonderzahlungen sind für alle Beschäftigten steuerfrei
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 May 2020
Unzählige Beschäftigte sind aufgrund der Corona-Krise seit Wochen unter erschwerten Bedingungen im Einsatz und arbeiten bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Arbeitgeber können das außerordentliche Engagement ihrer Mitarbeiter, z.B. Extra-Schichten, in dieser Zeit durch steuerfreie Sonderzahlungen honorieren. Dies gilt nicht nur für systemrelevante Berufe, sondern unabhängig von Beruf oder Branche.
Damit außerordentliche Zuschüsse, Prämien oder Sachbezüge unter normalen Umständen steuerfrei gewährt werden können, sind sie an sehr enge Voraussetzungen gebunden. Aktuell, in der Corona-Krise, gelten diese Voraussetzungen jedoch nicht. Jeder Arbeitnehmer kann laut einem Erlass vom BMF von einem Corona-Bonus seines Arbeitgebers eins zu eins ohne jegliche Abzüge profitieren.