Elternunterhalt Teil 1 - Wie viel müssen Kinder zahlen?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 8 June 2020ARAG Experten informieren über die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern
Kinder sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Das kommt meist dann zum Tragen, wenn das Vermögen der Eltern nicht für die Kosten des Pflegeheims ausreicht und das Sozialamt einspringt. Seit Januar 2020 werden Kinder vom Amt aber nur noch ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro in Regress genommen. Wer weniger verdient, kann sich auf Selbstbehalt und Schonvermögen berufen. Welche finanziellen Grenzen gelten, erklären die ARAG Experten im Folgenden.
Gesetzliche Grundlagen zur Unterhaltspflicht für Eltern
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es in Paragraf 1601: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Im Klartext heißt das: Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Geschwister müssen einander wiederum keinen Unterhalt leisten.
Klar gesetzlich geregelt ist allerdings auch, dass der Elternunterhalt keinen Vorrang vor der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehe- beziehungsweise Ex-Ehegatten hat. Zudem muss die eigene Altersversorge unangetastet bleiben und der Bedarf aller unterhaltsberechtigten Personen gedeckt sein, bevor der Elternunterhalt aus eigener Kasse gezahlt wird.