Urlaub von der Pflege
Verfasser: pr-gateway on Monday, 22 June 2020ARAG Experten informieren über diverse Hilfsangebote für Pflegebedürftige
Wer Angehörige pflegt, benötigt ab und zu eine Pause, um Energie zu tanken. Oder wird durch eine eigene Erkrankung zum Pausieren gezwungen. Für solche Fälle gibt es diverse Möglichkeiten, pflegebedürftige Familienangehörige kurzfristig betreuen zu lassen. Anspruch auf solche Hilfsangebote haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Die ARAG Experten geben einen Überblick über Angebote und Kosten.
Tagespflege
Mit anderen singen, Arzttermine wahrnehmen, gemeinsam in der Gruppe Mittag essen oder mit einer Pflegekraft einen Spaziergang machen - oft sind es kleine Dinge, die pflegenden Angehörigen große Entlastung bringen. Hierfür geeignet sind Tagespflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige tagsüber oder auch nachts stundenweise betreut werden. Auch ein Fahrdienst gehört auf Wunsch dazu. Voraussetzung für die Tagespflege ist allerdings, dass die Patienten nicht bettlägerig sind und mehrere Stunden im Sitzen verbringen können. Dafür haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann.