Was bedeutet die Verdoppelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 28 July 2020
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem zweiten Corona-Maßnahmenpaket den Alleinerziehendenentlastungsbetrag vorübergehend von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Damit soll der ungleichen Mehrbelastung der Alleinerziehenden, gerade in punkto Kinderbetreuung und Mehrausgaben während der Corona-Pandemie, Rechnung getragen werden, so die Familienministerin. Aber was hat es mit dem Entlastungsbeitrag auf sich und wie nützt er Alleinerziehenden konkret?
Rund 2,6 Millionen alleinerziehende Mütter und Väter ziehen in Deutschland im Durchschnitt 1,4 Kinder groß. Ihnen steht der Entlastungsbetrag zu, wenn sie als alleinstehende Erziehungsberechtigte im eigenen Haushalt ein Kind erziehen, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird jedoch nicht gewährt, wenn der Erziehungsberechtigte mit einem Partner, einem erwachsenen und nicht mehr kindergeldberechtigtem Kind oder mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt.
Das bringt der Entlastungsbetrag wirklich