Nachreichen von Belegen an das Finanzamt startet digital
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 September 2020
Seit dem Jahr 2018 gibt es die Belegvorhaltepflicht bei der Steuererklärung. Das bedeutet, dass gewisse Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern für die Nachfrage vom Finanzamt zu Hause aufbewahrt werden müssen. Die Steuererklärung konnte man bisher zwar digital über "Mein ELSTER" erstellen und abschicken, nachträglich eingeforderte Belege konnten bis dato jedoch ausschließlich in Papierform per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Das ändert sich demnächst in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. "NACHDIGAL" - das Nachreichen digitaler Anlagen zur Steuererklärung startet für "Mein ELSTER"-Nutzer voraussichtlich im November.