Quarantäne: Rechte und Pflichten in der Zwangspause
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 September 2020ARAG Experten informieren über strikte Regeln während der "Absonderung"
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben, in Isolierung. Diese Zwangspause ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Doch auch der bloße Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus kann dazu führen, dass eine Quarantäne nötig wird. Die ARAG Experten erklären, welche Regeln es für die sogenannte Absonderung gibt.
Isolierung vs. Quarantäne
Während eine Isolierung immer von der zuständigen Behörde - in der Regel vom Gesundheitsamt - angeordnet wird, kann eine Quarantäne auch freiwillig angetreten werden. Die Isolierung kann je nach Schwere der Erkrankung zu Hause oder auch im Krankenhaus erfolgen und gilt für die Menschen, die sich sicher mit dem Coronavirus infiziert haben. Bislang kann die Isolation frühstens nach zehn Tagen aufgehoben werden, wenn Betroffene seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr zeigen.