SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Mehr Sicherheit im Arbeits- und Infektionsschutz
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 October 2020In Unternehmen gelten andere Vorschriften zum Infektionsschutz als im Alltag / Eindeutige Regelungen für viele Bereiche wie Arbeitsplatzgestaltung und Dienstreisen / www.tuv.com/backtowork
Köln, 1. Oktober 2020. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erhalten Arbeitgeber eine rechtssichere Basis für die Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz in Unternehmen. "Unsere Fachleute unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu erfüllen. Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen strengere Regeln umzusetzen, als sie außerhalb des Betriebs gelten", erläutert Andreas Kaulen, Arbeitsschutzexperte bei TÜV Rheinland. In Nordrhein-Westfalen dürfen sich aktuell nach Vorgaben des Landes zum Beispiel bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen, ohne den Mindestabstand zu wahren. "Überschreiten diese zehn Personen die Grenze zum Betriebsgelände, müssen sie die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und des Arbeitsschutzstandards beachten und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Auch diesen Unterschied zwischen Unternehmen und öffentlichem Raum müssen wir Arbeitgebern und Beschäftigten vermitteln", so Kaulen.
Detaillierte Vorgaben zu offenen Fragen des Arbeitsschutzstandards