Krankenversicherung für Studenten
Verfasser: pr-gateway on Monday, 5 October 2020ARAG Experten geben Studenten wertvolle Tipps zur Krankenversicherung
Wer nicht krankenversichert ist, darf in Deutschland nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren. Egal, ob ich mich als Student privat oder gesetzlich versichere - die Wahl ist für die Dauer meines gesamten Studiums bindend. Doch welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich mich bei meinen Eltern mitversichern? Wenn ja, wie lange? Darf ich nebenbei jobben? Was passiert, wenn ich fürs Studium etwas länger brauche? Diese und weitere Fragen zur Krankenversicherung für Studenten beantworten unsere ARAG Experten.
Bei den Eltern mitversichert?
Viele Studierende sind bei den Eltern familienversichert. Sie müssen keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Studierende können aber nur bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben; danach müssen sie sich selbst versichern. Durch den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate. Wer familienversichert ist, ist kein eigenständiges Mitglied in der Krankenkasse und kann daher nicht die Kasse wechseln. Wenn der besserverdienende Elternteil oder gar beide Elternteile privat krankenversichert sind, ist eine Familienversicherung für Studierende in der Regel nicht möglich.