Ergänzungs-Gesellschafter
Verfasser: pr-gateway on Monday, 22 June 2020Komplementäre, Pflichten
Bei einer KG wird häufig nur der Kommanditist wahrgenommen. Daneben spielt jedoch auch der Komplementär eine wichtige Rolle. Und genau dieser wird in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gerne einmal hinterfragt. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, welche Pflichten für den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) gelten.
Die gängige Abkürzung KG steht für Kommanditgesellschaft. Diese Rechtsform ermöglicht es mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, sich zum Betrieb eines Gewerbes zusammenzuschließen, ohne dass dazu eine Kapitalgesellschaft gegründet werden muss. Letzteres ist sehr aufwändig und mit einem gewissen Mindestkapital verbunden. Demgegenüber handelt es sich bei der KG um eine Personengesellschaft.