Maskenpflicht in Schulen wurde gesetzwidrig verordnet
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 December 2020VfGH hob erneut Teile der Covid-19-Verordnungen auf
Zur Bewältigung der Folgen von COVID-19 im Schulwesen wurde in der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19-Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (BGBl II Nr 208/2020) angeordnet, dass die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden. Darüber hinaus wurde vorgeschrieben, dass alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen.
Gegen diese Bestimmungen der COVID-19-Schulverordnung riefen zwei schulpflichtige Kinder, welche die Neue Mittelschule St. Peter am Kammersberg besuchten, und deren Eltern den Verfassungsgerichtshof an. Sie machten geltend, dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen.
