Ein Bild ist schnell gemacht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 November 2020ARAG Experten zum Thema Bild- und Urheberrechte
Fotos sind schnell geschossen. Heute reicht das moderne, polyvalente Smartphone mit hochauflösender Digitalkamera aus, um nahezu professionell aussehende Bilder zu machen. Achtlos entstehen so nicht nur im Urlaub Aufnahmen im öffentlichen Raum und finden dabei flugs ihren Weg in die sozialen Medien. Doch ist das zulässig? Die ARAG Experten klären auf.
Das Recht am eigenen Bild
Generell sind fotografierte Personen vom sogenannten Recht am eigenen Bild geschützt, welches sich vom im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet. Außerdem gilt in der Europäischen Union seit dem 25. Mai 2018 die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang und die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt. Abbildungen von natürlichen Personen fallen dabei ausdrücklich in diese Kategorie. Solange Bilder von Personen nur privat genutzt werden und der Abgebildete keine Einwände beim Fotografieren erhebt, ist seine explizite Einwilligung nicht erforderlich.