Tiere füttern: Der hat bestimmt Hunger...
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 November 2020Die ARAG Experten über das Füttern fremder Tiere
Die kalte Jahreszeit macht das Leben draußen ein ganzes Stück ungemütlicher. Bei klammem Nebel kommen einem viele Tiere wie ausgehungerte Einzelkämpfer vor. Doch darf man Fremdtiere füttern? Die ARAG Experten klären auf.
Nachbars Hund und Katze
Herrchen oder Frauchen belohnt den Hund auf der Straße mit einem Leckerli, was der Nachbarshund drei Häuser weiter mitbekommt. Weil man den fröhlich wedelnden Vierbeiner nicht grundlos enttäuschen möchte, gönnt man ihm ebenfalls eine Leckerei. Solange das Futter nicht gesundheitsschädlich ist und die Verteilung eher eine Ausnahme darstellt, ist das rechtlich unproblematisch. Doch was, wenn es zur Gewohnheit wird?
Einem Urteil des Landgerichts München zufolge kann der Tierhalter Nachbarn aber nicht verbieten, eine Freigängerkatze besuchsweise im Garten herumlaufen zu lassen. Harmlose Annäherungsversuche seien demnach unbedenklich und es bestehe keine Pflicht, das Tier aus seinem Garten zu vertreiben. Anders sieht es aus, wenn der Besitzer das Anlocken und Füttern vorher explizit untersagt hat. Dann droht ein Unterlassungsanspruch (Az.: 30 S 7016/18). Sollte es zu einer unerwünschten Fremdfütterung kommen, empfehlen die ARAG Experten, zuerst ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.