EuG bestätigt Verfall einer Marke
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 18 October 2022EuG bestätigt Verfall einer Marke
Werden eingetragene Marken nicht ernsthaft benutzt, können sie verfallen. Das zeigt auch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 8. Juni 2022 (Az.: T-26/21, T-27/21, T-28/21).
Marken stellen einen hohen Wert dar. Umso wichtiger ist es, sie eintragen zu lassen und damit zu schützen. Der Markenschutz kann aber verloren gehen, wenn der Inhaber die Marke nicht benutzt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte
Dass der Markenschutz bei Nichtbenutzung verfällt, musste am EuG auch ein großer Technologiekonzern erfahren. Das Unternehmen hatte zwischen 1997 und 2005 für bestimmte Computerprodukte ein Wortzeichen als Marke der Europäischen Union eintragen lassen.
Im Jahr 2016 stellte ein Mitbewerber in drei Fällen beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) Anträge auf Verfall der eingetragenen Marken. Die Anträge begründete er damit, dass die Marke für die betreffenden Jahren innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren - zwischen 2011 und 2016 - nicht ernsthaft benutzt wurde. Das EUIPO erklärte daraufhin die Marke für verfallen.