BFH-Urteil zum Hausnotruf: Steuerermäßigung nur bei betreutem Wohnen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 16 May 2023
Ein Hausnotrufservice für alleinlebende Senioren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. Allerdings nur, wenn die Annahme des Notrufs und die direkte Hilfe durch den Dienstleister vereinbart wurde. Steuerlich nicht anerkannt werden Vermittlerdienste, die selbst keine Nothilfe im Haushalt leisten. Dazu wurde Anfang Mai ein abschließendes Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlicht, welches für Senioren und deren Angehörige relevant ist.
Der Hausnotruf ersetzt die Angehörigen vor Ort
Viele Senioren nutzen ein Hausnotrufsystem, damit sie im Ernstfall schnelle Hilfe erhalten. Sie leben allein in einer Wohnung und haben keinen Angehörigen bei sich, der im Bedarfsfall sofort reagieren und Hilfe holen kann. Stattdessen können ältere Personen mit einem Piepser per Knopfdruck im Notfall rund um die Uhr Hilfe anfordern. Ein Hilfsdienst kommt dann bei Bedarf sofort direkt in ihre Wohnung, überprüft die Situation und leistet die notwendige Hilfe. Diese Hausnotrufdienste können je nach Anbieter und Leistungsumfang Kosten von mehreren hundert Euro im Jahr auslösen.