Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei gesetzeskonformer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 27 June 2023
Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des HinSchG stellt Unternehmen und Behörden vor einige Hürden. Es sind Meldekanäle einzurichten und eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten. Datenschutzrechtliche Anforderungen und erforderliche Fachkenntnis des Meldestellenbeauftragten kommen hinzu. Der Gesetzgeber hat es daher ermöglicht, dass auch Dritte hiermit beauftragt werden dürfen.