Kosten einer Fettabsaugung bei Lipödem sind steuerlich absetzbar
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 August 2023
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten einer operativen Fettabsaugung (Liposuktion) bei einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) weist darauf hin, dass dieses Urteil auf alle noch offenen Steuerbescheide rückwirkend ab 2016 anwendbar ist. Dass die Krankenkasse den operativen Eingriff derzeit nur eingeschränkt übernimmt, ist unerheblich. Bei einem Lipödem handelt es sich um eine Krankheit, die im fortgeschrittenen Stadium Schmerzen und Bewegungseinschränkungen verursacht. Davon betroffen sind fast ausschließlich Frauen.
Anerkennung der Krankenkassen hinkt hinterher