ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 2
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 December 2024ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 - Teil 2
Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäudearten und betrifft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Bislang galt dies bei bestimmten Gebäuden nur für Anlagen mit einer Bruttoleistung von 15 kW pro Einheit. Die neue Regelung gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft oder erweitert werden.