Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 September 2015Wichtige Mietrechtsurteile zum Weltkindertag am 20. September
München (16.09.2015) - Parkende Buggys im Treppenhaus, nächtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, für manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien. Nicht selten treffen sich die Parteien vor Gericht wieder. Die Rechtsprechung ist familienfreundlich und urteilt regelmäßig, dass Kinderlärm von der Hausgemeinschaft hinzunehmen ist. Zum Weltkindertag am 20. September weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ( VdW Bayern (http://vdwbayern.de)) auf einige wichtige Urteile hin.