Freiheitsrechte und Selbstbestimmung haben hohen Wert für Menschen mit Pflegebedarf
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 November 2015
(Mynewsdesk) Mitte 2015 nahm Prof. Ursel Heudorf, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt, die Gastgeberrolle für den zweiten Runden Tisch Pflege ein. Dazu eingeladen hatte der Sprecherkreis der Frankfurter Pflegeheime und 26 Personen aus Politik, Ärzteschaft und Behörden nahmen teil. Vorrangig ging es um die Frage, wie zuständige Behörden und die Stadtgesellschaft über die Freizügigkeit des Betreuungsrechts in Pflegeheimen zu informieren sind. Denn für betroffene Menschen, die in den Einrichtungen leben, ist ein selbstbestimmtes Leben - auch mit Demenz - ein vorrangiges Ziel. Das gilt sowohl im Rahmen von Rechtsstaatlichkeit als auch Inklusion.
Problem ist: Weder Polizei noch Ärzte und auch nicht die Stadtgesellschaft sind zureichend darüber informiert, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen weitgehend selbstbestimmt und frei leben können. Pflegeheime sind dadurch aber keinesfalls aus der Obhutspflicht entlassen. Sie müssen Sorge dafür tragen, dass Klienten, die sich außer Haus verirrt haben, von der Polizei gesucht werden.