Haftungsfalle Scheinselbständigkeit bei GAMEplaces am 15. Oktober
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 30 September 2015Christian Hoppenstedt, Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE, zur rechtssicheren Vertragsgestaltung für feste und freie Mitarbeiter.
Frankfurt am Main, 30. September 2015 - In der gesamten Kreativwirtschaft werden Teams projektbezogen zusammengestellt. Auch in der Gamesbranche sind befristete Vertragsverhältnisse zwischen Entwicklungsstudios und Kreativen gängige Praxis. Allerdings sind die arbeits-rechtlichen Grenzen zwischen einer - wenn auch befristeten - sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit fließend. Auch wenn die rechtssichere Einschätzung in der Praxis schwerfällt, gilt es, bei der Vertragsgestaltung mit Freelancern das Risiko einer Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Bei GAMEplaces (http://www.gameplaces.de) am 15. Oktober gibt Christian Hoppenstedt deshalb einen Überblick über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ergänzend erläutert er typische Klauseln in Verträgen mit Kreativen, zum Beispiel bezüglich Nutzungsrechten oder Geheimhaltung.