Bauernglatteis: Wer haftet für Rutschpartien mit dem Auto?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 October 2015
Düsseldorf, 6. Oktober 2015 - Der Beginn des Herbstes ist die Zeit der Ernte: Überall im ländlichen Raum fahren die Bauern Obst, Gemüse und Feldfrüchte mit ihren Treckern ein. Doch was die einen ernten, birgt für die anderen Ungemach: Denn auf den Landstraßen hinterlassen die Nutzfahrzeuge nicht selten mit Erdklumpen verdreckte Fahrbahnen, die sich bei nasser Witterung zu gefährlichen Rutschbahnen für Autofahrer entwickeln können: Das gefürchtete Bauernglatteis.
Viele Autofahrer fragen sich jetzt deshalb, wer haftet, wenn ein Unfall passiert? Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beruhigt und informiert, dass generell die Haftpflichtversicherung des Verschmutzers für den Schadensersatz zuständig ist. "Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie beispielsweise Traktoren ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadenregulierung zuständig. Wurde die Straße dagegen mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug verdreckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig."