Schornsteinfegerleistungen sind steuerlich absetzbar
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 November 2015Dies bestätigt das Bundesministerium der Finanzen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs
(Berlin) - Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist es definitiv rechtens, die Kehrarbeiten von Schornsteinfegern steuerlich zu begünstigen. Damit wird die vor 2013 geübte Praxis bestätigt, sich auf die generelle Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu berufen.
Die Unsicherheit über die steuerliche Bewertung der von Schornsteinfegern erbrachten "haushaltsnahen Dienstleistungen" ist damit endlich beseitigt. Diese war nach der Veröffentlichung eines Anwendungsschreibens aus dem Bundesfinanzministerium aus dem Jahr 2014 entstanden, wonach bei den Kosten des Schornsteinfegers zwischen "begünstigten" Dienstleistungen und "nicht begünstigten" Prüfungsarbeiten zu unterscheiden sei. In der Folge mussten die Kosten getrennt ausgewiesen werden.