Volkswagen - was Leiharbeiter und Zeitarbeiter bei VW in den nächsten Wochen und Monaten beachten müssen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 4 December 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Medienberichten zufolge will Volkswagen die Verträge von 300 Beschäftigten im Hannoverschen Nutzfahrzeugwerk Ende Januar 2016 auslaufen lassen. Die Verträge von 500 weiteren Leiharbeitern wurden zunächst nur für drei Monate verlängert. Neben den unmittelbar von der Krise betroffenen Arbeitnehmern, werden auch die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiter in anderen Unternehmen am Standort bzw. in Zulieferbetrieben mittelfristig von der Krise tangiert werden. Mitarbeiter, die befürchten müssen, im Zuge der Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sollten folgendes beachten:
Befristung überprüfen lassen
Arbeitnehmer, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sollten die Wirksamkeit der Befristung überprüfen lassen. Dies kann bereits während der laufenden Befristung geschehen. Im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Befristung geklärt werden. Ist die Befristung unwirksam, wird festgestellt, dass sich der Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Spätestens innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Ablauf einer nicht verlängerten Befristung muss eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst ist gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nichts mehr zu unternehmen.