Falschinformation des Betriebsrats vor Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 February 2016Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf
Eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Beurteilung bedeutsame, zuungunsten des Arbeitnehmers sprechende, objektiv unzutreffende Tatsachen mitteilt, von denen er selbst es für möglich hält, dass sie unrichtig sind.
BAG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 AZR 15/15 -
(Leitsatz von der Verfasserin)