Lohnfortzahlungsbetrug: Das kann teuer werden
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 17 September 2015Wer nach dem stressigen Urlaubsnebenjob auf der Wiesn zur Erholung krankfeiert, riskiert nicht nur seinen Arbeitsplatz
Für das Münchner Oktoberfest, das 2015 vom 19. September bis zum 4. Oktober stattfindet, nehmen sich jedes Jahr zahlreiche Menschen von ihrem Hauptberuf frei - einige wenige möglicherweise, um 16 Tage lang durchzufeiern, die meisten hingegen, um nebenher bei einem der begehrten Wiesn-Jobs kräftig abzukassieren. Denn die Arbeit insbesondere als Festzelt-Kellnerin, aber auch als Partyfotografin, Alkoholtesterin, Blumen-, Lebkuchenherz- oder Schmuckverkäuferin wird für gewöhnlich bestens entlohnt. Eine fleißige Bedienung kann mit etwa 5.000 bis 10.000 Euro brutto rechnen. Doch wer die Nebentätigkeit nicht von seinem Arbeitgeber absegnen lässt und sich dazu auch noch während oder direkt nach seinem "Urlaub" - quasi zur Erholung - krankschreiben lässt, kann wegen Betrugs belangt werden. "Neben dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes drohen weitere, auch strafrechtliche Konsequenzen", weiß Marcus R. Lentz, Inhaber und Geschäftsführer der Detektei Lentz. (http://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/lohnfortzahlung)