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Kalle präsentiert auf der IFFA neue Wursthüllen mit inneren Werten

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Wiesbaden / Frankfurt a.M., 04.03.2016 - Auf der internationalen Leitmesse für die Fleischverarbeitung IFFA in Frankfurt präsentiert Kalle vom 7. bis 12. Mai neu entwickelte Wursthüllen. Das international aufgestellte Unternehmen lenkt den Blick auf die Effizienz-, Qualitäts- und Absatzvorteile, die sich mit Wursthüllen realisieren lassen.

"Mit Wursthüllen von Kalle können Unternehmen ihre Produkte vom Wettbewerb abheben und ihre Effizienz steigern", sagt Dr. Carsten Heldmann, CEO von Kalle. "Im Verarbeitungsprozess bieten unsere Wursthüllen auch greifbare Vorteile für die Produktsicherheit. Dadurch steigt die Qualität und die Wurstwaren gewinnen für die Verbraucher an Attraktivität. Wursthüllen gehören deshalb in das Zentrum der Produktions- und Marketingstrategie von Wurstwarenherstellern. Sie sind eine entscheidende Zutat zum Erfolg unserer Kunden."

Wursthüllen für effiziente Produktion und kritische Verbraucher

Älteste gültige Lebensmittelgesetzgebung feiert Geburtstag

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Älteste gültige Lebensmittelgesetzgebung feiert Geburtstag
VisiTrace DO

In Zeiten zunehmender Meldungen über die schlechte Qualität von Lebensmitteln und Getränken sind die Themen gesunde Lebensmittel und Verbraucherschutz aktueller denn je. Für eine konstant hohe Qualität, beispielsweise in Brauereien, hat die Hamilton Bonaduz AG mit VisiTrace DO und Beverly Produkte zur Messung von gelöstem Sauerstoff entwickelt. Wie wichtig die Einhaltung von Lebensmittelgesetzen ist, zeigt das Reinheitsgebot für Brauereien von 1516. Auch 500 Jahre nach der ersten veröffentlichten Vorschrift wird deutsches Bier nach dem altem Rezept gebraut: Malz, Hopfen und Wasser. Die Verwendung von Hefe wurde in späteren Gesetzen erlaubt, weitere Zusätze bleiben tabu. So kann ein gutes Produkt über Jahrhunderte gewährleistet werden.

BITMi stärkt Mittelstand mit Digitalisierungsinitiative "aachen digitalisiert!"

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BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün im WDR-Interview

* BITMi Präsident Dr. Oliver Grün Initiator von "aachen digitalisiert!"
* BITMi strebt mit Digitalisierungsinitiative Leuchtturmprojekt mit bundesweiter Wirkung an
* Ziel: Mittelstand aus der Region heraus stärken

Aachen, 04. März 2016 - Am ersten März startete im Rathaus der Stadt Aachen erfolgreich die Digitalisierungsinitiative "aachen digitalisiert!". Die Initiative wurde vom Präsidenten des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), Dr. Oliver Grün, und Prof. Dr. Malte Brettel der RWTH Aachen University ins Leben gerufen. "Ziel der Initiative ist es, eine Koalition aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu schmieden, um eine "Aachen Area" als digitales Innovationsland zu schaffen", erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. "Diese Koalition soll einen HUB als Digitalisierungszentrum schaffen, welcher digitale Anwender aus Industrie und Wirtschaft (User) mit Startups und dem IT-Mittelstand (Enabler) an einem Ort zusammenbringt. Die stützende Basis aus starken kommunalen Partnern und der Wissenschaft (Supporter) müssen für innovationsfördernde Randbedingungen Sorge tragen."

Business Talk "Arbeitswelt 2025" in Hamburg

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Business Talk des Machwürth Team

Industrie 4.0, demografischer Wandel, Generation Y, Führung 4.0 - das sind einige der Schlagworte, unter denen Personalverantwortliche aktuell darüber diskutieren: Welche Herausforderungen kommen auf die Unternehmen zu? Welchen Beitrag können ihre Personal- und Organisationsentwicklungsbereiche zu ihrer Bewältigung leisten? Und: Inwieweit eignen sich die bewährten Instrumenten und Methoden hierzu oder müssen neue entwickelt werden?

Über diese Fragen möchte das Machwürth Team International (MTI), Visselhövede, am 11. April 2016 in Hamburg auch mit Personalverantwortlichen, HR-Managern und Organisationsentwicklern debattieren. Dann lädt das weltweit agierende Beratungs- und Trainingsunternehmen alle Personen, "die in Unternehmen Personal- und/oder Ergebnisverantwortung tragen" um 14 Uhr zu einem Business Talk "Arbeitswelt 2025" ins Crowne Plaza Hamburg City-Alster ein.

GGS-Forschungsoutput 2015

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GGS-Forschungsoutput 2015
GGS Forschungsoutput

Auch im Jahr 2015 hat die GGS (https://www.ggs.de/) ihren Anspruch als forschungsstarke Hochschule bestätigt. Mit 28 Aufsätzen in begutachteten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, renommierten Herausgeberbänden und Transferzeitschriften sowie acht Aufsätzen in Fachkonferenzbänden erzielte die innovative Business School erneut einen Bestwert beim Forschungsoutput. Dies spiegelt sich qualitativ im VHB-JOURQUAL 3-Ranking wider, mit dem der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft die Relevanz einer Zeitschrift für ihre Forschungsdisziplin beurteilt. Mit vier A-Rankings, zwölf B-Rankings und fünf C-Rankings nach VHB-JOURQUAL 3 bekräftigte die GGS-Fakultät im vergangenen Jahr die hohe wissenschaftliche Qualität ihrer publizierten Artikel.

Weltweites Forschungsnetzwerk

Zur Stärkung der internationalen Expansion: Adrian von Dörnberg neuer ständiger Gast im Präsidium des Travel Industry Club

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 Adrian von Dörnberg neuer ständiger Gast im Präsidium des Travel Industry Club

Frankfurt (tic), 4. März 2016 - Er kennt die Branche aus dem Effeff und er kennt den Travel Industry Club (TIC). Gut sechs Jahre lang war er bereits als Präsidiumsmitglied tätig, jetzt steht er dem unabhängigen Wirtschaftsclub der Reiseindustrie kontinuierlich zur Seite: Prof. Dr. Adrian von Dörnberg ist ab sofort ständiger Gast des Präsidiums.

"Wir freuen uns sehr, dass wir mit Adrian von Dörnberg einen weiteren Experten verpflichten konnten, der uns wertvolle Unterstützung dabei liefern wird, die Entwicklung des TIC voranzutreiben", sagt Dirk Bremer, President des TIC. "Er wird vor allem unsere Auslandaktivitäten stärken, wobei wir enorm von seinen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen der Travel Industry profitieren werden."

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Internetkonzern ein

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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Internetkonzern ein

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Das Bundeskartellamt hat am 2. März ein Verfahren gegen einen Internetriesen eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, so die Behörde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Einschätzung des Bundeskartellamts könnte das Internetunternehmen seine marktbeherrschende Stellung im Bereich sozialer Netzwerke missbrauchen und damit gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)verstoßen.

Mehr persönlicher Freiraum durch effiziente Smartphone-Nutzung

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Mehr persönlicher Freiraum durch effiziente Smartphone-Nutzung
Die typischen Smartphonebesitzer in Deutschland. (Copyright: congstar)

Bedeutung des Smartphones im täglichen Leben wächst in allen Altersgruppen / Nutzung aber nicht gleichbedeutend mit Nutzen / Funktionsvielfalt optimal einsetzen / Effizienz schafft Spielraum für Entertainment und Erholung / Smartphones bieten auch hier viele Möglichkeiten / Smarte Tipps für Konfiguration, App-Ausstattung, Kommunikationsanwendungen, Organisation und Mediennutzung /

ARAG Verbrauchertipps

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Mietminderung bei Ausfall der Wechselsprech- und Klingelanlage
Ist eine im Haus vorhandene Gegensprechanlage defekt, können die Mieter zur Mietminderung berechtigt sein. Für die Höhe der Minderung kommt es darauf an, ob der Hauseingang von der Wohnung aus einsehbar ist. Bei der Bemessung der Minderung ist das Interesse des Mieters zu berücksichtigen, das darauf gerichtet ist, dass er Besuchern den Zugang zu seiner Wohnung gewährleisten bzw. evtl. unerbetene Besucher an der Hauseingangstür abwehren kann. Den Ausfall der Gegensprechanlage kann man mit zwei bis fünf Prozent der Bruttomiete veranschlagen. Im konkreten Fall sah das Gericht bei einer Dachgeschosswohnung eine Minderung von fünf Prozent als gerechtfertigt an. Bei einer im Dachgeschoss gelegenen Wohnung ist das Interesse an einer funktionierenden Gegensprechanlage laut ARAG Experten höher zu bewerten. Mieter im Parterre können notfalls auch durch einen Blick aus dem Fenster feststellen, wer Einlass begehrt (LG Dessau-Roßlau, Az.: 1 T 16/12).

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