Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 July 2015Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Ab dem 1. August gilt auch im Friseurhandwerk der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Dann endet eine Übergangsregelung, die es bisher in dieser Branche gab.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausnahmen gibt es auch beim Mindestlohn. So galt für das Friseurhandwerk eine Übergangsregelung, die jetzt endet. Ab dem 1. August haben damit auch Friseure bundesweit einen Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen davon sind Auszubildende und Praktikanten, die bis zu drei Monaten beschäftigt werden.