Vom Krankenhaus in die Überleitungspflege
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 March 2016Bundesweiter Pflege- und Betreuungsdienst HUMANIS stellt sich auf die Überleitungspflege ein
Bisher bekamen Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Krankheit pflegebedürftig wurden, von der Pflegekasse keine Kurzzeitpflege finanziert. Diese Versorgungslücke wurde zum Beginn des Jahres geschlossen.
Seit dem 01.01.2016 ist es möglich, dass Bedürftige, die keine Pflegestufe besitzen und nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, eine Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen.
Diese muss möglichst schon im Krankenhaus vom Sozialdienst bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kosten für die sogenannte "Kurzzeitpflege, Pflegeüberleitung oder Überleitungspflege" sind jedoch abhängig von der Pflegeeinrichtung und können nicht pauschal benannt werden, da die Krankenkasse nur die Pflegekosten übernimmt, jedoch nicht die der Unterbringung und andere Investitionskosten, die dann privat getragen werden müssen.