eurodata macht Digitale Lohnschnittstelle (DLS) zum Standard
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 13 January 2016Neue Datenschnittstelle soll voraussichtlich 2017 bundesweit zur Pflicht werden
Saarbrücken, 13. Januar 2016 - Seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen von Betriebsprüfungen Einsicht in gespeicherte Buchführungs- und Lohnabrechnungsdaten zu nehmen. Die Behörden können dabei sogar ein Verzögerungsgeld (bis zu 250.000 EUR) festsetzen, wenn dem Prüfer der Datenzugriff nicht, nicht zeitnah oder nicht in vollem Umfang eingeräumt wird. Mit einer gesetzlichen Änderung soll nun der Zugriff der Prüfer mittels der sog. Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) ab 1.1.2017 verpflichtend werden.
eurodata beteiligt sich bereits seit 2013 an einem bundesweiten Pilotbetrieb der Finanzverwaltung zur DLS. Inzwischen konnten bei mehr als 1.100 Lohnsteuer-Außenprüfungen von Mandanten, die mit edlohn abgerechnet werden, Praxiserfahrungen gesammelt werden.