BAG: Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wirksam
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 April 2016BAG: Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wirksam
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Die beharrliche Weigerung eines Arbeitsnehmers, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, kann die außerordentliche fristlose Kündigung zur Folge haben. Das hat das BAG entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)sieht neben der ordentlichen Kündigung auch die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor. Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist so ein wichtiger Grund. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer sich zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht beruft. Das geht aus einen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2015 hervor (Az.: 2 AZR 569/14).