Neues EU-Erbrecht seit dem 17. August - Vorsicht beim Berliner Testament
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 August 2015Neues EU-Erbrecht seit dem 17. August – Vorsicht beim Berliner Testament
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrech... Seit dem 17. August gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung. Das bedeutet, im Todesfall wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer dreijährigen Übergangszeit gilt jetzt die EU-Erbrechtsverordnung für Erbfälle seit dem 17. August 2015. Ziel ist eine Vereinfachung der Erbangelegenheiten. Denn bislang musste in grenzüberschreitenden Erbsachen teils widersprüchliches nationales Erbrecht angewendet werden. Damit soll nun Schluss sein. Es gilt der Grundsatz, dass das Erbrecht anzuwenden ist, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.