FG Rheinland-Pfalz: Finanzamt ist für eigene Fehler selbst verantwortlich
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 4 August 2015FG Rheinland-Pfalz: Finanzamt ist für eigene Fehler selbst verantwortlich
http://www.grprainer.com/Steuerberatung.html Das Finanzamt kann bestandskräftige Steuerbescheide nicht nachträglich ändern, wenn es die Fehler in der Steuererklärung selbst hätte entdecken können.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werden Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt, ist der Steuerbescheid nachträglich zu ändern. Werden diese Tatsachen auf Grund eines Versäumnisses des Finanzamtes erst später bekannt, darf der Steuerbescheid nicht mehr nachträglich geändert werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16. Juni 2015 entschieden (Az.: 5 K 1154/13).