Urlaub auf Balkonien
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 August 2015Ist hier alles erlaubt, was Spaß macht?
Leinfelden-Echterdingen, 19.08.2015 - Auf deutschen Balkonen herrscht im Sommer ein buntes Treiben. Partyfans, Hobbygärtner, Sichtschutzbastler und Sonnenanbeter genießen und gestalten den privaten Raum unter freiem Himmel auf ihre Weise. Und immer wieder gibt es Ärger wegen Grillgeruch und Lärm. Was ist denn nun erlaubt und in welchen Fällen beschwert sich der Nachbar zu Recht?
Da der Balkon Bestandteil der vermieteten Wohnung ist, darf jeder Mieter ihn grundsätzlich so nutzen, wie er möchte. Er kann Blumenkästen aufhängen, Tomaten anbauen, Mobiliar aufstellen, den Sonnenschirm aufspannen, seine Wäsche trocknen, Zigaretten rauchen und lauschige Sommerabende mit Freunden genießen. Vor Anzünden des Grills empfiehlt sich jedoch ein kurzer Blick in den Mietvertrag. Verbietet dieser aus Feuerschutzgründen das Freiluft-Brutzeln, riskiert, wer sei Kotelett dennoch auf den Rost legt, eine Abmahnung oder Kündigung. Wer grillen darf, sollte darauf achten, die Nachbarschaft nicht durch dicke Rauchschwaden zu vernebeln. Um Querelen vorzubeugen, empfiehlt sich der Umstieg auf einen Elektrogrill. Der lässt zwar weniger uriges Lagerfeuergefühl aufkommen, erspart nicht beteiligten Anliegern aber Holzkohlequalm und Grillgerüche.