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Oldtimer-Genussreisen in Umbrien und der Südtoscana.

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Oldtimer-Genussreisen in Umbrien und der Südtoscana.
Weingut Monte Vibiano Vecchio in Umbrien.

Wer an Italien denkt, verbindet diesen Gedanken unweigerlich auch mit hervorragendem Essen und vorzüglichen Weinen. Wer mit dem Reiseveranstalter "Umbria mia" eine Oldtimer- und Cabrioreise unternimmt, kommt in Umbrien und der Südtoscana neben dem Fahrgenuss auch beim kulinarischen Genuss auf seine Kosten.

Die Teilnehmer können aus 18 Genusstouren auswählen: Weinliebhaber cruisen "Vom Orvieto Classico zum Chianti Classico" oder sind entlang der Costa degli Etruschi nach Bolgheri unterwegs sowie in die Maremma. Kulinarische Highlights bei den geführten Genussreisen sind u. a. Kochkurse mit Lorenza de'Medici und handverlesene versteckte Lokale mit authentischer Küche.

Weitere Besonderheiten sind Einblicke in eine kleine Manufaktur handgefertigter Fliesen, in das kleinste Theater der Welt und der Besuch bei ausgezeichneten Bio-Produzenten.

Nutzungsersatz Darlehenswiderruf 5%-Punkte über Basiszinssatz

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In seinem veröffentlichten Beschluss vom 22.09.2015, AZ: XI ZR 116 / 15 bestätigt der Bundesgerichtshof, dass sich der Nutzungsersatz des Kunden nach Widerruf eines Darlehensvertrages regelmäßig auf 5 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beläuft.
Zudem verweist der BGH auf sein bereits ergangenes Grundsatzurteil vom 10.03.2009, AZ: XI ZR 33 / 08 und den dortigen Ausführungen.
Mit dem erklärten Widerruf ist grundsätzlich derjenige vertragliche Zustand herzustellen, der bestanden hätte, wenn ein Vertragsverhältnis niemals begründet worden wäre. Das Darlehensverhältnis wandelt sich nach erklärtem Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Entsprechend haben die Parteien die empfangenen Leistungen einander zurück zu gewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zustehe Der Anspruch folge aus §§ 357, 346 Abs.1 BGB. Zwar sind nach § 346 Abs. 1 BGB nur tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei Zahlungen an die Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss.

Widerruf Immobiliardarlehen - Rechtsschutzversicherung?

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Der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft, so dass Darlehensnehmer auch heute noch Ihr zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen widerrufen können, falls dieses ab November 2002 abgeschlossen wurde. Es ist hierbei sehr hilfreich, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten für das Verfahren übernimmt. Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen bzw. dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.

Hochzeitstag auf dem Auerberg - die Informationsveranstaltung für Brautpaare

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Hochzeitstag auf dem Auerberg - die Informationsveranstaltung für Brautpaare

(NL/9830223289) Die Hochzeitsmesse in einer der schönsten Locations. Bereits zum 7. mal wird auf dem Auerberg der Hochzeitstag durchgeführt. Die Hochzeitsmesse auf dem Hochzeitsberg.

Viele Aussteller aus verschiedensten Bereichen beschäftigen sich mit dem Thema Hochzeit und informieren Sie ausführlich über Produkte und Dienstleistungen.

So finden Interessierte und künftige Brautpaare u. A. Informationen zu Musik, Frisuren, Schminken, Fotografie (auch Fotobox/Photobooth), Feuerwerk, Blumen, Schmuck, Dekoration, und vielem mehr.

Der Hochzeitstag findet am Sonntag, 10. Januar 2016 auf dem Auerberg statt und hat von 10 bis 17 Uhr geöffnet.
Der Eintritt ist wie immer frei.

Weitere Informationen zum Hochzeitstag werden unter http://www.hochzeitstag-auerberg.de bereitgestellt.

Veranstaltungsort: PANORAMA-GASTHOF auf dem Auerberg - Auerberg 2 - 86975 Bernbeuren

Neujahrsvorsätze ade!

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Neujahrsvorsätze ade!

Neujahrsvorsätze (http://www.klausrempe.de) ade!
Die Macht der Gewohnheit und wie Sie
diese entmachten

Infinus / Future Business: Wahl eines gemeinsamen Vertreters landet vor dem BGH

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Infinus / Future Business: Wahl eines gemeinsamen Vertreters landet vor dem BGH

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/future-...
Im Anlageskandal rund um Infinus und die Future Business KGaA, kurz FuBus, müssen sich die Anleger weiter in Geduld üben. Die Wahl der gemeinsamen Vertreter könnte unzulässig gewesen sein.

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer

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Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, geraten im ersten Moment oft in Panik. Zukunftsängste und Enttäuschungen bestimmen das Denken. Dabei ist gerade in einer solchen Situation ein klarer Kopf gefragt. Nachfolgend wichtige Tipps, die Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten sollten.

1. Sofort anwaltlich beraten lassen

Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich in drei Wochen Zeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese Zeit sollte man allerdings nicht abwarten. Manchmal kann eine Kündigung zum Beispiel mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zurückgewiesen werden. Das Verhalten bei der Bundesagentur für Arbeit sollte ebenfalls vorab mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, um zum Beispiel unnötige Sperrzeitbescheide zu vermeiden. Auch wenn noch gar keine Kündigungen, sondern zunächst nur eine Anhörung zu arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen oder gar nur eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Häufig dienen solche Maßnahmen der Vorbereitung einer Kündigung und es ist sinnvoll, hier rechtzeitig Verteidigungsstrategien vorzubereiten und in die Wege zu leiten.

2. Weiterbeschäftigungsinteresse behaupten

Aufhebungsvertrag oder Kündigung - was Arbeitnehmer bedenken sollten

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Will sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, hatte in der Regel zwei Möglichkeiten. Er kann diesem kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag ist der, dass er eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht befürchten muss. Da bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten wird, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen mit deutlich höheren Abfindungszahlungen rechnen. Das will er vermeiden.

Aufhebungsvertrag - des einen Freud des anderen Leid

Was für den Arbeitgeber gut ist, insbesondere was der Arbeitgeber spart, verliert der Arbeitnehmer. Dementsprechend ist für Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag in der Regel keine gute Idee. Trotzdem erlebe ich immer wieder das Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber zur einer Unterzeichnung nötigen lassen. Häufig droht der Arbeitgeber mit finanziellen Nachteilen, einer fristlosen Kündigung oder einem schlechten Zeugnis. Manchmal drohte auch nur mit Freundschaftsentzug. Was ist von diesen Drohungen zu halten?

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