Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei Home-Office?
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 28 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen
Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen.
Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit
Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im Home-Office tätig wird, schließt eine Scheinselbstständigkeit nicht aus. Denn auch Arbeitnehmer können so ihre Tätigkeit verrichten. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses.
Auch bei Home-Office ist Eingliederung möglich