Hinweise für Mieter bei einer Kündigung des Vermieters
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 28 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.
Vermieter braucht Räumungstitel:
Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Räumungstitel erfolgen. Für einen solchen Räumungstitel muss der Vermieter aber zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht anstrengen und den Prozess dann auch gewinnen. Wenn der Vermieter Anstalten macht, sich über diese Vorgaben hinwegzusetzen und sich der Wohnung zu bemächtigen, sollten Mieter die Polizei verständigen.
Wichtige Fristen beachten:
Untätig bleiben sollten Mieter aber im Fall einer Kündigung auch nicht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs laufen nämlich wichtige Fristen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann diese unter Umständen durch eine rechtzeitige Nachzahlung unwirksam gemacht werden. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung laufen Fristen für einen Widerspruch.
Bei Räumungsklage sofort tätig werden: