Auftraggeber aufgepasst: "Selbstständige Pflegekräfte" können scheinselbstständig sein
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 July 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Altenpflege und Krankenpflege anfällig für Scheinselbstständigkeit
Das Problem der Scheinselbstständigkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Konsequenzen für Auftraggeber sind oftmals sehr unangenehm: hohe Nachforderungen, was Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Säumniszuschläge angeht. Abgesehen davon kann es zu Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern kommen und auch strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen) drohen. Schließlich können mitunter sogar Gewerbeschließung und Insolvenz folgen. Ärgerlich ist besonders, dass die Restschuldbefreiung in diesem Bereich nicht gilt, eine Privatinsolvenz dem Betroffenen also wenig nützt.
Was macht die Pflegeberufe gefährlich?
Gewisse Tätigkeitsgebiete weisen typischerweise ein Beschäftigungsverhältnis auf, das sozialversicherungspflichtig ist. Diese Tätigkeiten werden dann oftmals eben nicht selbstständig, sondern von scheinselbstständigen Mitarbeitern erbracht.
Merkmale solcher Tätigkeitsgebiete