Stundung des Kindesunterhalts
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 June 2016
Koblenz/Berlin (DAV). Ist jemand zu Unterhalt (http://familienanwaelte-dav.de) verpflichtet und haben sich größere nicht gezahlte Unterhaltsbeträge angesammelt, kann der Betroffene diese in Raten abbezahlen. Ein Erlass des rückständigen Unterhalts kommt nicht in Betracht, wenn die Unterhaltsverpflichtung nicht unerwartet eingetreten ist.
Dies gilt auch für eine Unterhaltsverpflichtung nach einem Vaterschaftstest. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (http://familienanwaelte-dav.de) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2014 (AZ: 7 WF 1155/14).
Rückständiger Unterhalt nach Vaterschaftstest
Die Vaterschaft des Mannes wurde durch einen Vaterschaftstest festgestellt. Er meinte, aufgrund seines Einkommens von rund 1.300 Euro den inzwischen aufgelaufenen Unterhalt nicht bezahlen zu können.