Gefährliches Rückwärtsfahren: Bei einem Unfall Teilschuld möglich
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 17 December 2015R+V-Infocenter: Autofahrer haben Sorgfaltspflicht - auf Autobahnen drohen hohe Bußgelder und Fahrverbot
Wiesbaden, 17. Dezember 2015. Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen - selbst wenn er eigentlich Vorfahrt hatte. "Wer rückwärts fährt, muss laut Straßenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche Richtungsänderung oft nicht absehen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zusätzlich sind hohe Bußgelder möglich.