Gekündigter Darlehensvertrag - Widerruf noch möglich
Verfasser: pr-gateway on Monday, 1 February 2016
In seinem Urteil vom 20.04.2015 Az.: 6 O 9499/14 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth fest, dass der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlich nach § 490 II BGB gekündigten Darlehensvertrages nicht verwirkt war.
Der Sachverhalt der Entscheidung
Im August 2011 hatte die Darlehensnehmerin und Klägerin den bei der Beklagten im März 2009 geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 490 II BGB außerordentlich gekündigt. Die Restsumme des Darlehensvertrages belief sich im Zeitpunkt der Kündigung auf 123.888,98 EUR. Die Klägerin leistete an die Beklagte eine Zahlung von 9.596,23 EUR als Vorfälligkeitsentschädigung. Erst mit Schreiben vom 31.10.2014 erklärte die Klägerin den Widerruf des Darlehensvertrages.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit sowie um die Rechtsfolgen dieses Widerrufes.
Die Entscheidung des Gerichts