Mögliche Scheinselbstständigkeit des freien Mitarbeiters - wie sollten Auftraggeber reagieren?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Ich erlebe immer wieder, dass sich Auftraggeber speziell bei anstehenden Betriebsprüfungen Sorgen darüber machen, dass einzelne Mitarbeiter scheinselbstständig sein könnten. Oftmals sieht es folgendermaßen aus: Die Verträge mit den freien Mitarbeitern sind zumeist ordnungsgemäß, sprich inhaltlich auch tatsächlich solche echter freier Mitarbeiter. Tatsächlich läuft es aber häufig in der Praxis über Jahre hinweg anders, als in den Verträgen vorgesehen. Im Zuge einer zunehmenden Eingliederung der ursprünglich freien Mitarbeiter in den Betrieb werden ihnen dann Anweisungen erteilt oder aber sie geben sogar selbst Weisungen an andere Arbeitnehmer des Auftraggebers.
Letzteres bedeutet übrigens immer, dass die Mitarbeiter dann auch selbst als Arbeitnehmer einzuordnen sind. Weitere Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind Urlaub, Weihnachtsgeld oder auch regelmäßiges Erscheinen zur Arbeit und Abmelden zur Pause. In diesem Fall spricht dann viel dafür, dass es sich bei den vermeintlich freien Mitarbeitern tatsächlich um Arbeitnehmer handelt. Wie sollten Auftraggeber nun reagieren?
Mögliche Scheinselbstständigkeit genau überprüfen: