Kündigung erhalten und jetzt schwanger: was sollte man beachten?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 30 December 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war.
Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann.
Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, am besten noch am selben Tag, von einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. In unserer Kanzlei erhält man in der Regel noch am selben Tag einen telefonischen Beratungstermin mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier kann man die dringendsten Fragen sofort kompetent klären lassen.