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Große Nachfrage nach SALONWARE wegen GoBD-Konformität

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Große Nachfrage nach SALONWARE wegen GoBD-Konformität

Die SALONWARE Pro GmbH verzeichnet derzeit einen regelrechten Ansturm auf ihr bewährtes Managementsystem für Friseursalons. Anlass für die große Nachfrage ist, dass am 31.12.2016 die gesetzliche Übergangsfrist für den Wechsel auf ein GoBD-konformes Kassensystem endet. SALONWARE Pro orientiert sich bereits seit dem 1. Januar 2015 an den "Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" - kurz GoBD.

Weihnachtsmann an der Hausfassade - was ist erlaubt?

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Weihnachtsmann an der Hausfassade - was ist erlaubt?

Allüberall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen! Doch manchen Zeitgenossen reicht diese besinnliche Weihnachtsdeko schon lange nicht mehr. An Hausfassaden, auf Balkonen und in den Vorgärten blinkt, funkelt und strahlt es mancherorts so hell wie in Las Vegas. Nicht jeder kann sich allerdings über den fassadenkletternden Weihnachtsmann und flackernde Blinklichtattacken freuen. Was erlaubt ist, wissen ARAG Experten.

Ewig schuldig? Ulli Hoeneß und die deutsche Fehlerkultur

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Genius zeigt seine mobilen und leistungsstarken Bluetooth-Lautsprecher

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Genius zeigt seine mobilen und leistungsstarken Bluetooth-Lautsprecher

29. November 2016, TAIPEI, TAIWAN - Genius, eine weltweit führende Marke von Eingabegeräten für die digitale Welt, ist stolz seine neue leistungsstarke portable Bluetooth-Lautsprecher Serie mit eingebautem Mikrofon zu präsentieren. Die Serie beinhaltet die Modelle SP-906BT und SP-906BT Plus. Ausgestattet mit kristallklarem Klang, erstaunlicher Lautstärke und einem sehr starken Bass, ist die SP-906BT Serie in der Lage eine Wiedergabezeit von mehr als 10 Stunden zu erreichen. Das entspricht mehr als 200 Songs beispielsweise für Unterhaltung, bei Freizeitaktivitäten oder zum Musik hören mit Freunden. Die "Plus"-Edition sorgt darüber hinaus mit einem 3,5mm Line-in Anschluss für weitere Nutzungsmöglichkeiten.
Exklusiver Klang, kräftiger Bass

GRÜN Sailing Team schließt Saison unter TOP3 ab

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GRÜN Sailing Team schließt Saison unter TOP3 ab
Team GRÜN Software im Segelsport der Klasse J70 in 2016

Das Sailing Team der Aachener GRÜN Software AG schließt die Segelsaison in der J70 Klasse auf dem dritten Platz der Nationalen Rangliste mit knapp 130 Booten ab. GRÜN engagiert sich auch 2017.

Aachen, 29.11.2016. Nach einer erfolgreichen Saison des GRÜN Sailing Teams (GER 468) auf dem Rang 3 von 127 Booten in der nationalen J70 Klasse hat das Aachener Softwareunternehmen GRÜN Software AG beschlossen, in 2017 das Team weiter als Hauptsponsor zu unterstützen: "Im zweiten Jahr in der neuen J70 Klasse haben wir unser sportliches Ergebnis stark verbessert, ich gratuliere dem Team zu diesem Erfolg", kommentiert Dr. Oliver Grün, CEO der GRÜN Gruppe und zeitweise auch Teilnehmer im sportlichen Team.

Verhaltensbedingte Kündigung

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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Die verhaltensbedingte Kündigung steht im Verhältnis eines Verhaltens, welches das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt. Das Bundesarbeitsgericht formuliert die Voraussetzungen für eine rechtmäßige verhaltensbedingte Kündigung:

"Eine Kündigung nach § 1 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitig gab Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint. Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen."

KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail

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 Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail

Wer ein Testament erstellt, muss gewisse formelle Vorschriften beachten, damit es wirksam ist. Das gilt auch für den Widerruf eines Testaments, wie ein Urteil des KG Berlin zeigt (Az.: 6 W 64/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein handschriftliches Testament kann nur dann wirksam sein, wenn der gesamte Text handschriftlich verfasst ist. Nur die eigenhändige Unterschrift des Testierenden reicht nicht aus. Gleiches gilt für spätere Änderungen oder Ergänzungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um die letztwilligen Verfügungen des Erblassers handelt und nicht Dritte ihre Hände im Spiel haben.

Die gleiche Sorgfalt sollte auch beim Widerruf eines Testaments an den Tag gelegt werden. Eine einfache E-Mail reicht dazu nicht aus. Sie ist weder von Hand geschrieben noch notariell beglaubigt.

GEWA 5 to 1: AG Esslingen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

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 AG Esslingen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16). Den Anlegern können Verluste drohen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, Insolvenzantrag zu stellen. Das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren nun eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Zukunft des GEWA-Towers in Fellbach bei Stuttgart liegt nun auch in seinen Händen. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a. zu prüfen, welche Aussichten für die Fortführung des Unternehmens bestehen.

A10 Networks setzt Cloud-Strategie um

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A10 Networks setzt Cloud-Strategie um

Hamburg/San Jose, Kalifornien - 29. November 2016 - A10 Networks (NYSE: ATEN), führender Anbieter von sicheren Anwendungsdiensten, stellt heute mit A10 Lightning Application Delivery Service (ADS) eine Cloud-native SaaS-Plattform (Software as a service) vor. Diese vereinfacht die sichere Bereitstellung von Anwendungen und Microservices für öffentliche, private und hybride Cloud-Umgebungen.

IT-Unternehmen setzen zunehmend auf anwendungsorientierte Verfahren und versuchen hybride Umgebungen bereitzustellen, die zwar auf traditionellen Rechenzentren basieren, aber auch die Flexibilität und Geschwindigkeit von Cloud-Systemen bieten. Das A10 Lightning-Portfolio vereinfacht diesen Übergang mit Hilfe von neuen sicheren Anwendungsdiensten. Der Application Delivery Service beinhaltet einen Cloud-nativen Application Delivery Controller (ADC), der traditionelle und cloudbasierte Anwendungsumgebungen verbindet.

Buchtipp: Ein Thriller zum Jahreswechsel

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Der Teilchenbeschleuniger LHC ("Large Hadron Collider") am europäischen Forschungszentrum CERN in Genf steht seit vielen Jahren im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Über viele Jahre hinweg werden in seinen kilometerlangen unterirdischen Röhren Teilchen nahezu mit Lichtgeschwindigkeit zirkulieren. Beim Zusammenprall entstehen spontan neue Elementarteilchen. Da solche Kollisionen bereits Sekundenbruchteile nach dem Urknall stattfanden, erhoffen sich die Wissenschaftler von den Untersuchungen Rückschlüsse über die Entstehung unseres Universums. Bei diesem Vorhaben betreten sie absolutes Neuland, und die Experimente bergen naturgemäß große Chancen hinsichtlich des Erkenntniszuwachses, aber auch unberechenbare Risiken. Auf Letztere haben unter anderem renommierte Wissenschaftler aus Deutschland und den USA hingewiesen. Es wurden sogar rechtliche Schritte gegen die Inbetriebnahme in die Wege geleitet.

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